Die Beiträge werden grundsätzlich järhlich zum 1.2 / 1.8 des Jahres per SEPA-Lastschrift eingezogen. Ein Wechsel der Zahlweise kann immer nur zum jeweils entsprechenden Kündigungsdatum erfolgen. Es gilt für alle Kader immer die gleiche Zahlweise.
Eine Kündigungsmöglichkeit besteht:
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist in Textform unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum 30.08. und 28.02. eines jeweiligen Jahres möglich.